Politikdidaktische Kategorien und
Schlüsselfragen lassen das Verallgemeinerbare in der Politik konturiert
hervortreten. Indem es erkennbar wird, lässt sich sowohl lehren als auch
lernen, „[…] dass die Funktion von Politik darin liegt, allgemeinverbindliche
Entscheidungen zu treffen und dafür Zustimmung herzustellen, um solche Probleme
und Aufgaben zu lösen, die sich aus der Ordnung des Zusammenlebens und
Zusammenwirkens von Menschen und Menschengruppen ergeben.“ (Henkenborg 2000).
Weißeno et al. führen hierzu Basis-
und fachliche Kernkonzepte an. Basiskonzepte bezeichnen zentrale Prinzipien
bzw. Paradigmen der politischen Bildung (vgl. Weißeno et al. 2010, S. 48).
„Basiskonzepte lassen sich weiter ausdifferenzieren
in Fachkonzepte, also spezifische Konzepte der Domäne Politik“ (ebenda).
Basiskonzepte stellen für sie Ordnung, Entscheidung und Gemeinwohl dar.
Dagegen nimmt eine Autorengruppe
Fachdidaktik (Anja Besand, Tilman Grammes, Reinhold Hedtke, Peter Henkenborg,
Dirk Lange, Andreas Pitrek, Sibylle Reinhardt und Wolfgang Sander) eine breiter
angelegte sozialwissenschaftliche Katalogisierung vor: System, Wandel, Akteure,
Macht, Bedürfnisse und Grundorientierungen (vgl. Autorengruppe Fachdidaktik 2011,
S.170).
Gemeinsam ist beiden Ansätzen das
Ziel, politische Bildung im Blick auf eine stringente Kompetenzorientierung zu
strukturieren, um den Lernenden in Form von Konzeptwissen einen Bauplan
bereitzustellen, der eine an den in den deutschen Landesverfassungen festgelegten
Schulzielen orientierte nachhaltige Konstruktion von demokratischem Bewusstsein
ermöglicht (vgl. Kremb 2015, S. 18).
Autorengruppe Fachdidaktik (2011): Konzepte der politischen Bildung. Eine Streitschrift. Wochenschau Verlag: Schwalbach, Ts.
Henkenborg,
Peter (2000): „Werte und kategoriale Schlüsselfragen im Politikunterricht.
Politische Bildung und Werteerziehung: Begründungen, Prinzipien und Kontroversen.“
Im Internet unter: https://www.lpb-bw.de/publikationen/did_reihe/band22/henkenborg.htm.
Letztes Update: Unbekannt. Letzter Zugriff: 11.12.22.