! - Rechtliche Hinweise
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensweisen bei der Einführung einer Lernplattform (wie z. B. den Beschluss durch die Schulkonferenz) einzuhalten sind.
Beachten Sie, dass Sie vor Einführung einer Lernplattform wie ANTON einen der zuständigen Datenschutzbeauftragten für die Schulen des Kreises Gütersloh einbeziehen sollten, um ANTON datenschutzrechtlich korrekt an Ihrer Schule nutzen zu können.
Berücksichtigen Sie zudem, dass die Einführung einer Lernplattform wie ANTON einer Prüfung der Mitbestimmung durch die zuständigen Personalräte gemäß § 72 Absat 3 LPVG bedarf.